Sicherheit im Unternehmen
Arbeitssicherheit

Hatten Sie schon das Vergnügen, dass die Berufsgenossenschaft oder die Gewerbeaufsicht in Ihrem Unternehmen steht und Sie nach Ihren Maßnahmen zur Arbeitssicherheit fragt? Falls nicht, bietet Plattform Mittelstand Ihnen die Chance, sich gut auf einen solchen Besuch vorzubereiten. Sollten Sie schon das Vergnügen gehabt haben, mussten Sie sich mit Arbeitssicherheit bereits auseinandersetzen. Denn Sie als Unternehmer sind gesetzlich verpflichtet, sich mit den Themen Arbeitssicherheit und Brandschutz auseinander zu setzen.

Angebot: Mitglieder von Plattform Mittelstand erhalten die Dokumentation des bisherigen Zustands inklusive Verbesserungsvorschläge des Sicherheitsstandards zum halben Preis.



Datenschutz und Datensicherheit

Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)  ist jedes Unternehmen verpflichtet, einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten zu stellen, sofern mehr als 9 Personen (auch Teilzeitkräfte) automatisiert personenbezogene Daten (Name, Anschrift usw.) verarbeiten. Somit betrifft dieses Gesetz auch fast alle mittelständischen Unternehmen. Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern sind generell verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu beschäftigen. Dieser kann sowohl ein eigener Mitarbeiter als auch ein externer Dienstleister sein.
Die Ausbildung eines eigenen Mitarbeiters zum Datenschutzbeauftragten (DSB) ist nicht nur zeit- sondern auch kostenintensiv und aufgrund des damit verbundenen hohen Kündigungsschutzes des DSB und weiterhin bestehenden Haftungsrisikos der Geschäftsleitung sehr problematisch. Aus diesem Grund ist ein externer Datenschutzbeauftragter - besonders für mittelständische Unternehmen - eine praktische und auch kostengünstigere Lösung.


Der externe Datenschutzbeauftragte haftet auch umfänglich (inkl. Bußgelder), ist immer aktuell ausgebildet und auch kündbar (im Gegensatz zum eigenen DSB). 



Ersthelfer im Unternehmen

Gemäß des Arbeitsschutzgesetzes und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften für Sicherheit bei der Arbeit sind Unternehmen dazu verpflichtet Ersthelfer im Betrieb zu haben. Die Anzahl der Ersthelfer richtet sich nach der Anzahl der Mitarbeiter. Zahlreiche mittelständische Unternehmen sind sich der Pflicht Ersthelfer zu stellen gar nicht bewusst. Allerdings stellt das Fehlen von Ersthelfern eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld bis zu 10.000€ belegt werden.

 

 

Mitglieder von Plattform Mittelstand erhalten eine kostenfreie Klärung Beratung zur Anzahl der gesetzlich vorgeschriebenen Ersthelfer im Unternehmen. Alle zwei Jahr erfolgt eine Erinnerung zur anstehenden Fortbildung.



Ihr Ansprechpartner

Haben Sie Fragen zu Plattform Mittelstand?

 

Claudia Hartl
Öffentlichkeitsarbeit

 

Tel.: 09131 9749725
ch@plattform-mittelstand.de


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